E-Mail-Überwachung
Zweibeinige rechtliche Basis
Der E-Mail-Verkehr darf nur unter den gleichen strengen Voraussetzungen überwacht werden wie ein Telefonanschluss. Wie das Bundesgericht in einem neuen Urteil in Erinnerung ruft, bedarf es dafür gestützt auf die kantonalen Strafprozessordnungen eines richterlichen Genehmigungsentscheids.
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