Affentheater ohne Öffentlichkeit
EMRK-widriges Vorgehen beim Entzug des Anwaltspatents
Gemäss Bundesgericht gelten Disziplinarverfahren, die zu einem Entzug der Berufsbewilligung führen können, als zivilrechtliche Streitigkeiten im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Ein gemassregelter Rechtsanwalt hat daher Anspruch darauf, seine Sache öffentlich einem unabhängigen Gericht vorzutragen. Die kantonalzürcherische Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte ist aus der Sicht des Bundesgerichts indes kein unabhängiges Gericht. Es hat daher und mangels öffentlicher Verhandlung vor Obergericht eine staatsrechtliche Beschwerde eines Zürcher Anwalts, über den wegen unzulässiger Kritik an Justiz und Gegenpartei ein dreimonatiger Patententzug und eine Busse von 1000 Franken verhängt worden war, gutgeheissen.
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