Das höchste Gericht als Oberarbeitgeber?
St. Galler Psychiatrie-Lehrpersonal nicht lohndiskriminiert
Der Kanton St. Gallen darf das Lehrpersonal an der Schule für Psychiatrische Krankenpflege in Wil und Pfäfers besoldungsmässig um acht Lohnklassen tiefer einstufen als die kantonalen Berufsschullehrer. Das entschied am Mittwoch das Bundesgericht und bestätigte mit vier gegen eine Stimme ein Urteil des Kantonsgerichts St. Gallen.
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