Kein Beistand als Vermittler zum nicht besuchsberechtigten Vater
Kann dem nicht sorgeberechtigten Vater bei der Scheidung mit Rücksicht auf das Wohl und die Wünsche seiner vier Kinder kein Besuchsrecht eingeräumt werden, darf auch nicht im Hinblick auf eine Wiederannäherung der Beteiligten eine Beistandschaft angeordnet werden. Dies geht aus dem vorliegenden Urteil der II. Zivilabteilung des Bundesgerichts hervor, laut welchem den Kindern ein Beistand gemäss Art. 308 ZGB nur ernannt werden darf, um entweder die Mutter bei ihrer Sorgetätigkeit zu unterstützen (Abs. 1) oder um den persönlichen Verkehr mit dem Vater zu überwachen (Abs. 2).
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