Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte
Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Der Bundesrat hat am 5. Juli 2000 den Vorentwurf zu einem Bundesgesetz über nachrichtenlose Vermögenswerte zusammen mit einem erläuternden Bericht in die Vernehmlassung geschickt. Er reagiert damit auf diverse parlamentarische Vorstösse der letzten Jahre, die adäquatere rechtliche Regeln fordern, wenn der Kontakt des Schuldners zum Gläubiger einer Forderung oder zum Eigentümer einer Sache abbricht.
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