Noch nicht entdeckt und schon verjährt?
Leistungen der Diebstahlversicherung
Die zweijährige gesetzliche Verjährungsfrist für Versicherungsleistungen beginnt im Falle eines Diebstahls zum Zeitpunkt des Vorfalls zu laufen und nicht erst dann, wenn der Eigentümer seinen Verlust bemerkt. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor.
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