Zur übergangsrechtlichen Befristung eines Rückkaufsrechts
Urteil des Bundesgerichts vom 10. Juli 2000 (4C.28/2000)
Das Bundesgericht äussert sich im besprochenen Urteil erstmals zur Frage der zeitlichen Befristung von Rückkaufsrechten, die vor Inkrafttreten des Artikels 216a OR begründet worden sind. Es hält klar fest, dass die in dieser Bestimmung vorgesehene Frist von 25 Jahren nicht mit dem Abschluss des Rechtsgeschäfts zu laufen begonnen habe. Offen bleibt, ob für den Fristbeginn auf das Inkrafttreten des neuen Rechts am 1. Januar 1994 abzustellen ist und ob Artikel 216a OR überhaupt auf Rückkaufsrechte Anwendung findet, die von einem Gesellschaftsvertrag überlagert werden.
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