Konzession für Dock Midfield und Schallschutzkonzept
Weitere abgewiesene Beschwerden
Das Bundesgericht hat mit zwei Urteilen vom 10. Januar 2001 eine Gruppe weiterer Verwaltungsgerichtsbeschwerden im Zusammenhang mit der Baukonzession für das Dock Midfield der 5. Bauetappe des Flughafens Zürich abgewiesen. Die Beschwerden, die von zwei Gemeinden und 78 privaten Grundeigentümern, darunter Baugenossenschaften und Immobilienfirmen, erhoben worden waren, betrafen vorwiegend das Schallschutzkonzept. Zu einem grossen Teil handelt es sich um gleich lautende Begehren von weitgehend durch den gleichen Anwalt vertretenen Beschwerdeführenden.
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