Drogentests in der Lehre - ein Eingriff in die Persönlichkeit
Ein Arbeitgeber darf von seinen Lehrlingen und Lehrtöchtern nur unter ganz bestimmten Bedingungen einen Drogentest verlangen. Ohne überwiegendes Sicherheitsrisiko und ohne freie Einwilligung der Betroffenen ist ein Drogentest nicht erlaubt. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte wird gemäss einer kürzlich publizierten Medienmitteilung in diesem Sinne den fehlbaren Unternehmen eine neue Empfehlung zukommen lassen.
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