Klage gegen Anwälte statt Anwaltskanzlei
Abweisung wegen fehlender Passivlegitimation
Das Obergericht des Kantons Zürich hat letzte Woche eine Forderungsklage auf Rückzahlung von 2 Millionen Franken abgewiesen. Der Kläger hatte einen namhaften Betrag auf das Konto einer Anwaltskanzlei überwiesen. Das Obergericht kam zum Schluss, dass die beklagten Rechtsanwälte nicht persönlich haften, da die Anwaltskanzlei trotz dem fehlenden Handelsregistereintrag die Rechtsform einer Kollektivgesellschaft hatte.
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