Bund will Schaffung einer zentralen Datenbank "Infostar" (Informatisiertes Standesregister) im ZGB regeln
Die rund 1750 Zivilstandsämter in der Schweiz führen heute mit herkömmlichen Mitteln am jeweiligen Ereignisort vier Einzelregister über Geburt, Ehe, Tod und Kindesanerkennungen. Daneben führen sie am Heimatort das Familienregister, worin sie die Zivilstandsereignisse sammeln und Änderungen im Bürgerrecht eintragen. Die heutigen Register auf Papier sollen nun durch eine zentrale Datenbank "Infostar" abgelöst werden, die der Bund gemäss einem neuen Art. 45a ZGB für die Kantone betreiben soll. Um die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für dieses Projekt zu schaffen, hat der Bundesrat am 14. Februar 2001 eine Botschaft zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Elektronische Führung der Personenstandsregister) verabschiedet und am 15. Mai 2001 im Bundesblatt publiziert.
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