Buchhändler mit Rekurs gegen Aufhebung der Buchpreisbindung in der Schweiz ohne Erfolg
Beschwerdeentscheid der Rekurskommission bezüglich Buchpreisbindungen vom 21. Mai 2001
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hatte im September 1999 die Preisabsprachen für deutschsprachige Bücher im Schweizer Buchhandel verboten. Die Preisbindung verstosse, soweit sie die Schweiz betreffe, gegen das Kartellgesetz. Die Rekurskommission für Wettbewerbsfragen hat die dagegen eingereichte Beschwerde abgewiesen. Die unterlegenen Beschwerdeführer können noch an das Bundesgericht gelangen. Nachfolgend wird der Entscheid im Volltext wiedergegeben.
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