Rau-Stiftung ohne Beistand
Beschwerde des Beistands abgewiesen
Das Bundesgericht hat jetzt schriftlich begründet, weshalb es im Juli eine Beschwerde des Beistands der «Stiftung Rau für die Dritte Welt» gegen das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) abgewiesen hat (NZZ 13. 7. 01). Die Vormundschaftsbehörde von Zollikon hatte die Stiftung des deutschen Kunstsammlers Gustav Rau auf Ersuchen des EDI im Juli 1998 unter Beistandschaft gestellt. Nachdem das Amtsgericht Baden-Baden (D) die Handlungsfähigkeit Raus bejaht hatte, hielt das Departement die Vormundschaftsbehörde an, den Beistand und zwei Stiftungsräte unverzüglich abzuberufen.
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