Gesetzeslücke bei der Vermittlung von Arzneimitteln via Internet
Eine von der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel IKS eingesetzte Arbeitsgruppe ortet in ihrem letzte Woche publizierten Bericht „e-commerce im Internet“ namentlich bei der Vermittlung von Arzneimitteln via Internet eine Gesetzeslücke. Sie empfiehlt den Kantonen, für die Vermittlung von Medikamenten im Detailhandel eine Bewilligungspflicht einzuführen. Mit dem Bericht will die IKS Rechtsunsicherheiten beim Handel über Internet ausräumen, die mit den geplanten Anpassungen des kantonalen Rechts an das ab 2002 geltende Heilmittelgesetz entstehen könnten.
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