Zulässige Kostenbeteiligung
Komplikationen bei Schwangerschaft
Auch nach neuem Krankenversicherungsrecht gelten die Kosten für die Behandlung einer Schwangerschaftskomplikation als Krankheitskosten, an denen die Patientin sich beteiligen muss. Dies geht aus einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) hervor, laut welchem sich die Rechtslage in diesem Zusammenhang nicht geändert hat.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire