Zulässige Kostenbeteiligung
Komplikationen bei Schwangerschaft
Auch nach neuem Krankenversicherungsrecht gelten die Kosten für die Behandlung einer Schwangerschaftskomplikation als Krankheitskosten, an denen die Patientin sich beteiligen muss. Dies geht aus einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) hervor, laut welchem sich die Rechtslage in diesem Zusammenhang nicht geändert hat.
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