Societas Europaea: Neue Rechtsform für europaweite Aktivitäten
Die Europäische Kommission hat letzte Woche die förmliche Annahme der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) und die damit verbundene Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer bekannt gegeben. Die Europäische Gesellschaft, die «Societas Europaea», wird nun nach dreissig Jahren Vorbereitungszeit Wirklichkeit. Das Mindestkapital wurde auf 120000 Euro festgesetzt. Der vorliegende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte. Die Vorschriften sollen im Jahr 2004 in Kraft treten.
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