Scheitern des Betrugs schliesst Arglist nicht aus
Dass ein Betrug scheitert, schliesst laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts ein arglistiges Vorgehen des Täters keineswegs immer aus, weshalb eine Verurteilung wegen vollendeten Betrugsversuchs in Frage kommt. Konkret zu beurteilen war vom Kassationshof in Strafsachen das Vorgehen eines Autobesitzers, der den gleichen Schaden zwei verschiedenen Versicherungsgesellschaften angemeldet hatte. In einem Fall nannte er indes aus Versehen als Datum des Schadens den Tag vor dem Inkrafttreten der Versicherungspolice, so dass die Versicherungsgesellschaft nicht zahlte und damit nicht zu Schaden kam.
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