Kopierte Kinderpornographie
Das Bundesgericht hat den Schuldspruch für einen Mann bestätigt, der vom Zürcher Obergericht wegen der Herstellung von Kinderpornographie zu einer Busse von 600 Franken verurteilt worden war, weil er mit einer Kamera ab bereits vorhandenen Fotos die primären Geschlechtsteile junger Mädchen photographiert und sie anschliessend einem Labor zur Vergrösserung überlassen hatte.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire