Wenn Wachen streiten
Verwechslungsgefahr zwischen «Die Wache» und «Wache AG»
Das liechtensteinische Bewachungsunternehmen «‹Die Wache› Wach- und Schliess-Aktiengesellschaft» darf in der Schweiz nicht einfach nur mit der Kurzbezeichnung «Die Wache» am Markt auftreten. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Zürcher Handelsgerichts bestätigt, das am 10. Dezember 2001 eine Klage der ebenfalls in der Sicherheitsbranche tätigen «Wache AG» mit Sitz in Zürich gutgeheissen und dem Konkurrenten aus Liechtenstein die isolierte Verwendung der Bezeichnung «Die Wache» oder «Wache» untersagt hatte. Dadurch wird nach Auffassung des Handelsgerichts eine Verwechslungsgefahr geschaffen und der falsche Eindruck erweckt, es bestehe eine wirtschaftliche Beziehung zwischen den Unternehmen, was unlauter im Sinn von Art. 3 lit. d des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb sei.
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