Schutz der jugendlichen Arbeitnehmer
Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz
Der Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements hat am 19. August 2002 die Einleitung des Vernehmlassungsverfahrens über die Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz über den Schutz der jugendlichen Arbeitnehmer gutgeheissen. Das seco wurde damit beauftragt, den Verordnungsentwurf den Kantonen, den politischen Parteien und den interessierten Kreisen zur Stellungnahme zu unterbreiten. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 30. November 2002.
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