Zur Neuerrichtung von Telekommunikationslinien auf Privatgrundstücken
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts, Nr. 77/2002 vom 11. September 2002
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde (Vb) von Grundstückseigentümern, die sich gegen die Verlegung von Leerrohren zu telekommunikativen Zwecken auf ihrem Grundstück wehren, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Vb betrifft die Duldungspflicht des privaten Grundstückseigentümers nach dem Telekommunikationsgesetz.
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