Unfall an der Traminsel
Während Rückwärtsfahrt einen Fussgänger überfahren
Das Bundesgericht hat eine Busse von 400 Franken wegen fahrlässiger Körperverletzung für eine Autolenkerin bestätigt, die einer Traminsel entlang im Schritttempo rückwärts fuhr und dabei einen Fussgänger verletzte, der auf dem Fussgängerstreifen die Strasse hatte überqueren wollen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire