Geschichte der Evolution eines sozialen Systems
Recht ist eines der sozialen, funktional ausdifferenzierten Systeme der Gesellschaft. Dass Recht so ist, wie es ist, verdankt sich seiner Geschichte – sei diese eine kurze oder sehr alte Geschichte. Statt «Geschichte» kann man auch sagen: «Evolution». Denn Evolution bedeutet nichts anderes als Stabilität und Variation, «Tradition und Wandel», im Verlauf von Zeit. Recht und Rechtsgeschichte können und sollten deshalb mit Hilfe system- und evolutionstheoretischer Prämissen erforscht werden.
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