Fahrende auf den Planungsweg verwiesen
Keine Bewilligung für Standplatz
Das Anliegen der Fahrenden auf Erhalt ihrer Identität geniesst zwar verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Schutz, doch lässt sich daraus kein Anspruch auf eine Lebensweise ohne raumplanerisch bedingte Einschränkungen ableiten.
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