Kein rechtsfreier Raum bei Einbürgerungen
Bundesgericht begründet Urteile gegen Urnenentscheide
In der Begründung der kürzlich gefällten Urteile über Einbürgerungsfragen bekräftigt das Bundesgericht, die zuständige Behörde sei bei ihren Ermessensentscheiden namentlich an das Diskriminierungsverbot der Verfassung gebunden. Bei Urnenabstimmungen sei es unmöglich, die entsprechende Begründungspflicht zu erfüllen.
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