Die vom Volk erlassene Verfassung gilt auch für den Souverän
Zuerst traute ich meinen Augen nicht: Laut einem Interview meines St. Galler Kollegen Rainer J. Schweizer in «Facts» soll das Bundesgericht der Demokratie mit seinen beiden Einbürgerungsurteilen vom 9. Juli 2003 «Schaden» zugefügt haben. Der Entscheid «rüttelt an den Grundfesten unserer Demokratie und stellt die Souveränität des Volkes in Frage», er lasse eine Einbürgerung «vergleichbar mit dem Kauf einer Hundemarke» zum «reinen Verwaltungsakt werden», schreibt der Präsident der SVP der Schweiz, Nationalrat Ueli Maurer, im Pressedienst seiner Partei.
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