Unschuldsvermutung verletzt
Peter Aliesch muss keine Verfahrenskosten zahlen
Der ehemalige Bündner Regierungsrat Peter Aliesch muss im Zusammenhang mit der gegen ihn geführten und wieder eingestellten Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf passive Bestechung und verbotene Annahme von Geschenken keine Verfahrenskosten bezahlen, und er hat möglicherweise sogar Anspruch auf eine Entschädigung. Das entschied das Bundesgericht und hiess eine staatsrechtliche Beschwerde Alieschs einstimmig gut.
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