Im Irrtum über HIV-Infizierung
Bundesgericht fordert Therapieplatz oder Haftentlassung
Ein 39-jähriger Schweizer muss auf Geheiss des Bundesgerichts aus der Sicherheitshaft entlassen werden, falls für ihn kein Therapieplatz gefunden wird. Der Mann war im vergangenen Juni vom Zürcher Obergericht verurteilt worden, weil er ungeschützten Geschlechtsverkehr gehabt hatte, obwohl er sich HIV-infiziert wähnte (NZZ 24. 6. 03).
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