Unzulässige Doppelbesteuerung beim Erbgang
Nachlass mit Liegenschaften in mehreren Kantonen
Gehören zu einer Erbschaft Liegenschaften, die sich nicht in dem Kanton befinden, wo der Verstorbene seinen Wohnsitz hatte, dürfen der Wohnsitzkanton und die Kantone, in denen sich Nachlassgrundstücke befinden, eine Erbschaftssteuer erheben. Es ist eine Steuerausscheidung erforderlich, und es sind entsprechende Quoten zu ermitteln. Diese dürfen zusammen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts aber nicht deutlich mehr als 100 Prozent ausmachen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire