Der Geldtransport als Finanzdienstleistung
Strafbar wegen fehlender Identifizierung des Berechtigten
Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Geldtransporteurs wegen mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften bestätigt, weil er die Identität des wahren Eigentümers der transportierten Gelder nicht abgeklärt hatte. Die für den Devisentransport erzielten Provisionen können als Deliktsgelder eingezogen werden.
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