Internationale Abschlüsse zur Berechnung der Eigenmittelunterlegung
EBK-Mitteilung Nr. 32 (2003) vom 18. Dezember 2003
Die EBK hat die Anwendung von internationalen Abschlüssen als Basis für die Berechnung der Eigenmittelunterlegung erlaubt. Verschiedene Anpassungen des Kapitals sind dabei vorzunehmen.
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