Beanstandete Weisung der Steuerverwaltung
Steueraufschub bei Beteiligungsgewinn
Das Bundesgericht widerspricht klar einer Weisung der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 10. Juni 1998, laut der eine ausländische Konzerngesellschaft im Sinn der übergangsrechtlichen Bestimmung von Art. 207a des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) nicht schweizerisch beherrscht sein muss, damit der Steueraufschub für Kapitalgewinne aus Beteiligungen gewährt wird.
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