Umstrukturierung von Unternehmen durch Vermögensübertragung
«Der bernische Notar», 2004, S. 147 ff.
Am ersten 1. Juli 2004 treten mit dem Fusionsgesetz diverse Neuerungen in Kraft. Die Vermögensübertragung gemäss Artikel 69ff. FusG ist das innovativste Element des neuen Gesetzes. Das neue Rechtsinstitut schliesst eine Lücke des bisherigen Transaktionsrechts.
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