Mehr Fragen als Antworten
Warum ein sexuell missbrauchtes Kind selber schuld sein soll
Die schriftliche Begründung des bundesgerichtlichen Urteils, laut dem der Schadenersatzanspruch eines sexuell missbrauchten Kinds wegen Selbstverschuldens gekürzt werden kann (NZZ vom 25. 2. 04), macht den nach der öffentlichen Urteilsberatung vom 24. Februar zum Teil massiv kritisierten Mehrheitsentscheid der I. Zivilabteilung kaum verständlicher. Das Gericht scheint allerdings den Schaden begrenzen zu wollen: Das Urteil soll trotz seiner grossen Tragweite nicht in die amtliche Sammlung der höchstrichterlichen Leitentscheide aufgenommen werden.
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