Schwyzer Ausgabenbremse ausgehebelt
Kompetenzverschiebung erfordert obligatorisches Referendum
Die vom Schwyzer Kantonsrat durch eine Revision der Finanzhaushaltsverordnung eingeführte Ausgabenbremse wird nicht wirksam. Das Bundesgericht hat die dagegen gerichtete staatsrechtliche Beschwerde eines Stimmbürgers gutgeheissen, weil das Vorhaben eine dem obligatorischen Referendum unterliegende Gesetzes- oder gar Verfassungsänderung erfordert. Auf Verordnungsebene mit fakultativem Referendum durfte die Ausgabenbremse nicht eingeführt werden.
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