Schwyzer Ausgabenbremse ausgehebelt
Kompetenzverschiebung erfordert obligatorisches Referendum
Die vom Schwyzer Kantonsrat durch eine Revision der Finanzhaushaltsverordnung eingeführte Ausgabenbremse wird nicht wirksam. Das Bundesgericht hat die dagegen gerichtete staatsrechtliche Beschwerde eines Stimmbürgers gutgeheissen, weil das Vorhaben eine dem obligatorischen Referendum unterliegende Gesetzes- oder gar Verfassungsänderung erfordert. Auf Verordnungsebene mit fakultativem Referendum durfte die Ausgabenbremse nicht eingeführt werden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare