Ergotherapie bei motorischen Entwicklungsstörungen von Kindern als Leistungspflicht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung?
Abgrenzung der pädagogischen zur medizinischen Massnahme
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat sich mit der Frage der Kostenübernahme der Ergotherapie bei einer Entwicklungsstörung der motorischen Funktionen bei Kindern (F82 ICD-10) auseinandergesetzt. Es hielt fest, dass diese medizinische Massnahme nur bei schwerwiegender Störung unter die Leistungspflicht der Krankenversicherer fällt. Darunter sei eine Störung zu verstehen, deren körperliche Auswirkung das betroffene Kind in seinem Alltagsleben erheblich beeinträchtigt. Einer leichten Störung könnte in der Regel mit pädagogischen Massnahmen wie Förderunterricht in kleinen Gruppen, Besuch einer Einführungsklasse, gezielte Freizeitaktivitäten wie Judo oder Karate etc. begegnet werden. Das Scoreblatt, welches eine interdisziplinäre Konsenskonferenz auch zur Feststellung des Krankheitswertes von F82 ICD-10 ausgearbeitet hat, betrachtet das Gericht dabei lediglich als Hilfsmittel. Der Entscheid vom 29. März 2004 (K 35/02) soll in der Amtlichen Sammlung publiziert werden.
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