«Inserate-Klau» im Internet – Anspruch aus Art. 5 lit. c UWG?
In seinem Entscheid vom 14. Juli 2004 hat sich die I. Kammer des Obergerichts des Kantons Luzern zur Suche von fremden Immobilieninseraten im Internet und deren Verwertung im eigenen Online-Vermittlerdienst geäussert. Dabei hat es die Zulässigkeit dieses Tuns insbesondere unter dem Blickwinkel von Art 5 lit. c und Art. 2 UWG geprüft und ist dabei zum Schluss gekommen, dass durch das Verhalten der Beklagten keine, insbesondere keine lauterkeitsrechtlichen, Ansprüche der Klägerinnen verletzt worden sind.
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