EBK muss über die Bücher
Beschwerde im Streit um Quadrant AG teilweise gutgeheissen
Das Führungstrio der Quadrant AG in Lenzburg muss den Aktionären des in der Kunststoffproduktion tätigen Unternehmens zumindest einstweilen kein öffentliches Übernahmeangebot machen (vgl. NZZ vom 14. 6. 03 und vom 3. 9. 03).
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire