Psychiatrische Pflege zu Hause gehört zu den Pflichtleistungen der Krankenversicherung
Im Laufe des Monats Juli 2004 sind vier kantonale Urteile den Parteien zugestellt worden, die alle die Krankenkasse Helsana verpflichten, psychiatrische Pflegeleistungen zu Hause aus der Grundversicherung zu bezahlen. Drei Urteile wurden vom Sozialversicherungsgericht Zürich gefällt, das vierte vom Versicherungsgericht des Kantons Thurgau. Der Autor hat als Anwalt bei Pro Mente Sana bei zwei dieser Fälle die Versicherten vertreten. Im Folgenden werden die vier zurzeit noch nicht rechtskräftigen Urteile kommentiert.
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