Höchstzahlen für ausländische Arbeitskräfte
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Oktober 2004 die Höchstzahlen für die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte aus Nicht-EU/EFTA-Staaten festgelegt. Sie werden auf dem bisherigen Niveau belassen. Zudem hat er eine begrenzte Zahl von Arbeitsbewilligungen für Personen aus den neuen EU-Staaten freigegeben.
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