Schuldenbremse der Waadt
Umsetzung verlangt Ausführungsgesetz
Die neue Waadtländer Kantonsverfassung enthält in Artikel 165 eine spezielle Art der Schuldenbremse. Im Falle eines unausgeglichenen Budgets muss der Kanton eine Sparmassnahme vorschlagen und ihr gleichzeitig eine entsprechende Erhöhung des Steuerkoeffizienten gegenüberstellen. Das Stimmvolk kann dann zwischen den beiden Vorschlägen auswählen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire