Konsequenzen in Grenzen
Vertragsauflösung wegen Versicherungsbetrugs
Wird ein Einbruch vorgetäuscht und ein Brand vorsätzlich gelegt, um die Versicherung zu betrügen, kann diese von den betroffenen Verträgen zurücktreten. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Versicherers erstreckt sich indes laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht auf sämtliche Verträge, die mit dem betrügerischen Kunden bestehen. Damit wird der in der Rechtslehre vertretenen Auffassung widersprochen, wonach die Versicherungsgesellschaft in solchen Fällen von sämtlichen Verträgen zurücktreten kann, auch von solchen, die mit den betrügerischen Machenschaften in keinem Zusammenhang stehen.
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