Was ist missbräuchliche Untermiete?
Hat ein Mieter mehrere Untermieter, muss für die Frage eines allfälligen Missbrauchs laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts auf eine Gesamtbewertung aller Untermietverhältnisse abgestellt werden. Dabei geht es um die gesetzliche Bestimmung, wonach der Vermieter die Zustimmung zur Untermiete verweigern darf, wenn die Konditionen der Untermiete verglichen mit dem Hauptmietvertrag missbräuchlich sind (Art. 262 Abs. 2 lit. b Obligationenrecht).
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