Das neue Revisionsrecht im Überblick
Mit einem neuen Rechnungslegungsgesetz wollte man dem Erneuerungsbedarf des Revisionsrechts Rechnung tragen. Der Entwurf wurde aber nicht gut aufgenommen, weshalb sich der Gesetzgeber zu einer kleineren Revision entschlossen hat. Da das GmbH-Recht bereits in Revision stand, wurde die Wirtschaftsprüfung daran angehängt. Damit ergab sich folgendes: Revision des GmbH-Rechts, Revision des Aktienrechts, Revision des ZGB für Vereine und Stiftungen, neues Revisionsaufsichtsgesetz. Die Wirtschaftsprüfung ist neu rechtsform-unabhängig. Es gibt die ordentliche Revision wie bisher und neu die eingeschränkte Revision (Review) für KMUs. Die ordentliche Revision wird umfassender und beinhaltet neu die Prüfung der «Internen Kontrollstelle» (IKS) sowie eine Risikobeurteilung. Der Review ist bescheidener. Schliesslich gibt es die Möglichkeit des Verzichtes auf die Revision. Somit ergibt sich eine vollkommen neue Situation im Bereich von KMU und Revision. Der Artikel möchte über diese neue Ausgangslage orientieren.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Gründe zur Gesetzesrevision
- 3. Neue gesetzliche Regeln zur Revision
- 4. Grundzüge der neuen gesetzlichen Regelungen
- 5. Neue Aufgaben bei der ordentlichen Prüfung
- 6. Unabhängigkeit
- 7. Die Qualifikation des Revisors
- 8. Der Review (eingeschränkte Prüfung)
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