Willkürlicher Kostenspruch
Zweitletzte Nachwehen des Fraumünsterpostraubs
In dem von zwei Staatsanwälten gegen eine ehemalige Mitarbeiterin der Zürcher Staatsanwaltschaft angestrengten Ehrverletzungsverfahren hat das Kassationsgericht des Kantons Zürich der Angeklagten zu Unrecht Verfahrenskosten und eine fünfstellige Parteientschädigung auferlegt.
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