Zur Frage der Vergütung von zusätzlichen Werkleistungen ohne formelle Bestellungsänderung
Erkenntnisse aus einem aktuellen begutachteten Fall
Ein Vergütungsanspruch des Unternehmers für zusätzliche Werkleistungen kann sich bei Einheitspreisverträgen aus schlichten Mengenänderungen ergeben. Bei fehlender vertraglicher Grundlage kann ein Vergütungsanspruch auf die gesetzlichen Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung gestützt werden. Vertragliche Klauseln, wonach jede Bestellungsänderung vor Ausführung der Arbeiten schriftlich vorliegen muss, schliessen demnach nicht aus, dass der Unternehmer auch ohne formelle Bestellungsänderung einen Vergütungsanspruch für zusätzliche Werkleistungen besitzt.
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