Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Strafgesetz verankern
EJPD schickt Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung
Eine Revision des Strafrechts soll die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen erleichtern. Der Bundesrat hat am 17. August 2005 das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement ermächtigt, die erforderlichen Gesetzesänderungen bis am 31. Dezember 2005 in die Vernehmlassung zu schicken.
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