Spagat im blauen Dunst
Schutz der Nichtraucher ohne Diskriminierung der Raucher?
Der Patron muss nicht rauchende Beschäftigte nicht nur vor eigentlichen Gesundheitsschädigungen durch Passivrauchen schützen, sondern auch vor blossen Belästigungen durch den blauen Dunst. Gleichzeitig darf er aber laut einem wohl nicht ganz kohärenten Urteil des Bundesgerichts die Raucher nicht diskriminieren.
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